Betriebliche Arbeitskraftabsicherung
Die bAKV ist eine Versicherung über den Arbeitgeber, die die Arbeitskraft der Mitarbeitenden absichert – meist für den Fall von Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder längerer Krankheit.
Was steckt dahinter?
- Der Arbeitgeber schließt einen Gruppenvertrag ab
- Die Mitarbeitenden sind automatisch oder optional mitversichert
- Beiträge zahlt oft der Arbeitgeber (ganz oder teilweise)
Typische Leistungen
- Berufsunfähigkeitsrente (monatliche Zahlung, wenn man seinen Job nicht mehr ausüben kann)
- Teilweise auch Krankentagegeld, Unfall- oder Erwerbsunfähigkeitsschutz
- Oft ohne oder mit stark vereinfachter Gesundheitsprüfung (großer Vorteil!)
Vorteile für Mitarbeitende
- sGünstiger als private BU
- Leichter Zugang, auch bei Vorerkrankungen
- Zusätzliche Absicherung neben der gesetzlichen Rente (die meist nicht reicht)
Vorteile für Arbeitgeber
- pAttraktiver Benefit zur Mitarbeiterbindung
- Positionierung als sozialer, moderner Arbeitgeber
- Beiträge oft steuerlich begünstigt
Beispieltext
Abgrenzung zur bAV
- ibAV = Altersvorsorge (Rente)
- bAKV = Absicherung der Arbeitskraft vor dem Rentenalter
- ➡️ ergänzt sich gut, ist aber etwas völlig anderes